Als Wertsachen bezeichnet die Versicherung grundsätzlich alle Dinge, deren Wert über die üblichen Haushaltsgegenstände im bundesdeutschen Durchschnitt hinausgeht. Das können zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Aktien und andere Wertpapiere, Münzen, Briefmarken, Urkunden, Kunstgegenstände aller Art, Pelze, hochwertige HiFi-Geräte und ähnliches sein.
Für diese Gegenstände ist im Standardschutz einer Hausratversicherung in der Regel eine bestimmte Entschädigungsgrenze vorgesehen. Oft liegt diese bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Möchten Sie im Schadensfall einen höheren Wert für solche Gegenstände ersetzt bekommen, müssen Sie die Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöhen. Dass dies auch eine Erhöhung der Beiträge mit sich bringt, ist selbstverständlich.
Zu beachten ist jedoch, dass für einige Wertgegenstände Entschädigungshöchstgrenzen existieren. Dabei handelt es sich um Grenzbeträge, die auch durch eine individuelle Erhöhung der Entschädigungssumme nicht überschritten werden dürfen. So wird z. B. im Haushalt befindliches Bargeld grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von etwa 1.000 Euro von der Versicherung ersetzt. Bei Wertpapieren, Sparbüchern etc. liegt die Entschädigungshöchstgrenze dagegen bei 2.500 Euro.
Diese Entschädigungshöchstgrenzen kann man jedoch bei vielen Versicherern umgehen, indem die Gegenstände in einem Tresor gelagert werden. Bei einigen Versicherern muss jedoch dieser Tresor bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden. Fragen Sie also im Zweifelsfall zunächst bei Ihrem Versicherer nach und lassen Sie sich die genauen Bedingungen erklären.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt für Wertsachen im Safe?
Wer Wertgegenstände oder wichtige Dokumente in seinem Tresor bzw. Safe aufbewahrt, kann durchaus in den Genuss eines besseren Schutzes durch seine Versicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsdeckung hat zum Beispiel immer etwas mit dem Widerstandsgrades des eigenen Tresors zu tun. Wird zusätzlich zum Tresor noch eine von den Versicherungsgesellschaften anerkannte Meldeanlage für Einbrüche installiert, erhöht sich die Summe abermals. Bringt ein Tresor weniger als 1000 kg auf die Waage, so gehört er ordentlich verankert. Nur so kann in diesem Fall der Versicherungsschutz gewahrt werden.
Widerstandsgrad 0 für Privatpersonen – bis zu 40.000 Euro Versicherungsschutz
Bei der Anschaffung des Tresors sollte auf die Höhe des Widerstandsgrades geachtet werden. Je höher diese ist, desto höher ist dann auch die von den Versicherungen empfohlene Versicherungssumme. Beispielsweise beträgt im privaten Bereich die Versicherungssumme bei einem Widerstandsgrad von 0 bis zu 40.000 Euro, im gewerblichen Bereich hingegen nur 10.000 Euro. Wer Wertgegenstände mit materiellem Wert von 100.000 Euro ausreichend schützen möchte, sollte daher einen Tresor mit Widerstandsgrad II anschaffen. Unternehmen benötigen bei dieser Summe sogar Widerstandsgrad III.
Sicherheitsschränke nur bei geringen Werten ratsam
In Privathaushalten geht es in der Regel um die Absicherung von Gegenständen mit wesentlichen geringeren Geldwerten. Hierfür kann auch ein Sicherheitsschrank der die DIN Norm EN 14450 erfüllt ausreichend sein. Diese Schränke sind in unterschiedlichen Sicherheitsstufen erhältlich und können bei Sicherheitsstufe I Wertgegenstände von bis zu 5.000 Euro und bei S2 sogar bis maximal 20.000 Euro gewährleisten. Wie die geltenden Richtlinien dahingehend sind, kann man auch bei der Versicherungsgesellschaft erfragen, denn nur wer die Anforderungen erfüllt hat im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls ausreichenden Versicherungsschutz.
Was kann man gegen das Risiko einer Unterversicherung tun?
Das größte Risiko, welches sich durch den Abschluss einer Hausratversicherung ergibt, ist die so genannte Unterversicherung. Sie tritt dann ein, wenn der Wert der Haushaltseinrichtung wesentlich höher ist, als die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme.
Tritt nun der Schadensfall ein, bleiben Sie zwangsläufig auf einem Teil Ihres Schadens sitzen. Ein Beispiel: Sie haben mit der pauschalen Berechnungsmethode (Wohnraumgröße x Quadratmeterpreis) einen Wert von 50.000 Euro für Ihre Einrichtung ermittelt. Nach einem Schadensfall steht sich nun heraus, dass die Einrichtung in Wirklichkeit 80.000 Euro wert ist. Sie sind damit unterversichert und erhalten, wenn der gesamte Haushalt zerstört wurde, 30.000 Euro weniger von der Versicherung ausgezahlt, als Sie zur Wiederbeschaffung des gesamten Haushaltsinventars bräuchten.
Das Problem der Unterversicherung tritt aber nicht nur dann auf, wenn der gesamte Haushalt, z. B. durch einen Brand, zerstört wird, sondern auch bei kleineren Schadensfällen. Gehen wir wiederum von den oben genannten Zahlen aus. Nehmen wir nun an, Sie haben einen Schaden in Höhe von 8.000 Euro in Ihrem Haushalt zu verzeichnen. Obwohl Sie insgesamt mit einer Schadenssumme von 50.000 Euro versichert sind, erhalten Sie in diesem Fall nur 5.000 Euro von der Versicherung ausgezahlt. Es fehlen also 3.000 Euro, um den Schaden vollständig zu beseitigen.
Um das Risiko einer Unterversicherung auszuschließen, bieten sich zwei Möglichkeiten an. Die erste Möglichkeit ist die bereits beschriebene exakte Wertermittlung der Haushaltsgegenstände. Indem Sie den genauen Wert kennen, sorgen Sie dafür, dass keine Unterversicherung möglich ist.
Die zweite Möglichkeit ist wesentlich einfacher: die so genannte Unterversicherungsverzichtsklausel. Sie wird mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen und sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall zumindest immer die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen, zumindest dann, wenn der Schaden die komplette Haushaltseinrichtung umfasst. Ist diese Klausel nicht mit in den Vertrag aufgenommen, wird die Versicherung nicht den kompletten Schaden ersetzen, da die Einrichtung einen höheren Wert hat und Sie daher eine Versicherung mit anderen Vertragsbedingungen und Konditionen hätten abschließen müssen. Mit der Integration dieser Klausel vermeiden Sie das.
Wie geht man im Schadensfall am besten vor und welche Pflichten hat der Versicherte?
Sie möchten doch sicher auch, dass Ihnen die Hausratversicherung im Schadensfall schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand hilft. Um dies zu erreichen, sollten Sie bestimmte Verhaltensregeln im Schadensfall beachten.
Wichtig ist, bei einem eingetretenen Schaden die Versicherung so schnell wie möglich über diesen zu informieren. Die meisten Versicherer verfügen über eine telefonische Schaden-Hotline, über die Sie den Schaden melden können. Machen Sie sich keine Sorgen darüber, wenn Sie zunächst noch keine genaue Schadenhöhe und andere Faktoren abschätzen können. Wichtig ist zunächst, dass Sie den Schaden überhaupt gemeldet haben.
Bei bestimmten Schadensarten ist es darüber hinaus wichtig, nicht nur die Versicherung, sondern auch die Feuerwehr und/oder die Polizei zu informieren. Dies gilt insbesondere bei Bränden, Einbrüchen oder dem Raub von Haushaltsgegenständen. In diesem Fall unterliegen Sie einer so genannten Meldepflicht, Sie müssen einen Schaden also sofort bei der nächsten Polizeidienststelle melden beziehungsweise im Brandfall schnellstmöglich die Feuerwehr benachrichtigen.
In diesem Zusammenhang besteht für den Versicherten auch eine so genannte Schadenminderungs- beziehungsweise Schadenabwendungspflicht. Konkret heißt das, dass Sie alles dafür tun müssen, damit sich ein bereits eingetretener Schaden nicht vergrößert beziehungsweise dass weitere Schäden gar nicht erst entstehen können. Bei einem Wasserschaden z. B. müssen Sie dafür sorgen, dass der Haupthahn im Haus schnellstmöglich abgedreht wird, damit sich der Schaden nicht noch vergrößert.
Weiterhin wird von Ihnen verlangt, dass Sie bis zur Klärung aller Schadensumstände (z. B. durch einen unabhängigen Gutachter) nach einem Schaden nichts am Zustand der Einrichtung verändern.
Zum Schluss noch ein wichtiger Punkt: Sie sind als Versicherter verpflichtet, bestmöglich an der Ermittlung der genauen Schadenshöhe beziehungsweise der Schadensaufklärung mitzuwirken. Das heißt unter anderem auch, dass Sie eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anlegen müssen, in der Sie auch das Anschaffungsdatum sowie den ungefähren Wert dieses Gegenstandes angeben müssen. Wenn Sie vermeiden möchten, bezüglich des Wertes der Gegenstände Scherereien mit der Versicherung zu bekommen, empfiehlt es sich, schon beim Kauf neuer Gegenstände stets deren Quittung an einem sicheren Ort aufzubewahren.